Industriepraktikum (B21)

Dauer und zeitliche Einteilung der praktischen Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst 10 Wochen und ist Voraussetzung für den Abschluss des Bachelorstudiums (für Studierende, die das Studium vor dem WS 23/24 aufgenommen haben). Das Industriepraktikum kann in Abschnitte aufgeteilt werden, die mindestens jeweils 15 aufeinanderfolgende Arbeitstage umfassen.

Die Studierenden können das Industriepraktikum (teilweise oder auch komplett) schon vor Studienbeginn absolvieren. Weiterhin kann auch eine Tätigkeit als Werksstudent oder eine abgeschlossene Lehre oder andere praktische Tätigkeiten anstelle des Industriepraktikums anerkannt werden, soweit sie die in diesen Bestimmungen geforderten Ausbildungsziele umfassen und die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Ausbildungsplan

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Der im Folgenden aufgeführte Ausbildungsplan ist als Empfehlung zu verstehen.

Inhaltlich soll das Praktikum in einem oder mehreren Industrieunternehmen oder Forschungseinrichtungen absolviert werden. Ein Praktikum könnte z. B. handwerkliche Tätigkeiten, technische Verfahren und Tätigkeiten in Forschung und Entwicklung sowie in der Qualitätsprüfung umfassen.

Nach Ableistung der gesamten praktischen Tätigkeit ist deren Anerkennung durch Vorlage der entsprechenden, bestätigten Berichte und Zeugnisse bei einem der Studienberater des Departments Werkstoffwissenschaften zu beantragen. Dabei sind 2 Seiten pro Woche Tätigkeit mindestens erforderlich.

Anmeldung zur Praktikantentätigkeit

Anträge bzw. Bewerbungen für eine Praktikantentätigkeit müssen von den Studierenden selbst bei den von ihr bzw. ihm ausgewählten Betrieben rechtzeitig (ca. 1/4 bis 1/2 Jahr vorher) gestellt werden.

Auswahl der Betriebe

Bei der Suche nach geeigneten Betrieben sind die Studienberater der Lehrstühle bzw. des Studienservicecenters behilflich.

Zielsetzung der Ausbildung ist es grundsätzlich die Arbeitsweise von Industrieunternehmen kennen zu lernen. Mögliche Unternehmen können z.B. aus Bereichen der Automobilindustrie, Medizintechnik, Energieerzeugung, chemischen Industrie, Nanotechnologie oder anderen hoch technisierten Bereichen stammen. Praktika oder HiWi-Tätigkeiten an den folgenden Forschungseinrichtungen werden nicht als Industriepraktikum anerkannt: Universitäten im In- und Ausland, ZMP, ZAE, Fraunhofer-, Max Planck-, Helmholtz- und Leibnitz- Institute.

Praktikumsbericht

Am Ende des Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, in dem die wesentlichen Inhalte des Praktikums aufzuführen sind.

Formalia

  • Umfang: pro Woche ca 2 Seiten (in der Summe 20-24 Seiten); Seitenzählung beginnt mit der Einleitung und endet mit dem Literaturverzeichnis
  • Attraktiv gestaltetes Deckblatt
    mit folgenden Informationen: Thema, Verfasser(in); Uni, Betreuer, Firmen; Studiengang; Zeitraum; Mailadresse; Matrikelnummer; Jahr
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Textteil mit sinnvoller Gliederung (Unterpunkte!)
    1. Einleitung: Erklärung der Motivation bezüglich der Themenwahl, Firmenwahl und kurze Darstellung des Vorhabens und der Firma
    2. Hauptteil: mit untergliederten Zwischenüberschriften, keine Stichpunkte (nur beim ersten Teil erlaubt!); Fließtext – es soll nicht jeder Tag einzeln beschrieben werden!
    3. Schlussteil: mit kritischer Reflexion und Evaluation der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis/Bibliografie: auf richtige Zitierweise achten!
  • Anhang(bei Bedarf) bestehend aus Grafik; Tabellen; Dokumentationen
  • Schriftart: Times New Roman 12pt; Arial 11pt oder Verdana 11pt
  • Schriftschnitt: Standard

Abgabe der Arbeit

  • Alle Teile des Industriepraktikums werden zusammen und wahlweise in Papierform oder digital beim Studienberater eingereicht
  • Keine losen Seite (einfache Heftung genügt!) abgeben

Zum Nachweis der praktischen Tätigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bericht
  • Firmenzeugnisse oder –bestätigungen.